Allgemeines Strafrecht.
Strafzumessung/Strafaussetzung
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss vorgelegt.
Danach sollen die in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Verurteilungen den inländischen Verurteilungen gleichgestellt werden und nunmehr in Strafverfahren gegen die Person berücksichtigt werden.
Eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Verurteilung kann dann unberücksichtigt bleiben, wenn die der Verurteilung zugrunde liegende Tat nach nationalem Recht des Staates, in welchem die jetzige Verhandlung stattfindet, keine Straftat darstellt.
Der Rahmenbeschluss soll bis Dezember 2006 durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
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