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Eingriff der Steuerfahndung.

Der Presse sind immer wieder Berichte über spektakuläre Durchsuchungen bei Banken oder Prominenten zu entnehmen. Aber auch der normale Steuerbürger kann in das Blickfeld der Steuerfahndung geraten. Anläße für eine Durchsuchung der Steuerfahndung können Hinweise von entlassenen Mitarbeitern, neidischen Mitkonkurrenten oder ein Steuerfahndungseingriff bei einem Lieferanten oder Geschäftspartner sein. Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung erfolgt in der Regel in den frühen Morgenstunden mit dem Effekt, daß der Bürger sich noch schlaftrunken der Staatsgewalt ausgeliefert sieht, ohne seine Rechte zu kennen. Eines der wichtigsten Rechte, neben dem Recht als Beschuldigter die Aussage zu verweigern, ist, Telefongespräche mit einem Verteidiger oder Steuerberater zu führen. Wir haben für die von uns beratenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberaterkanzleien einen Leitfaden bei Eingriffen der Ermittlungsbehörden erarbeitet und stehen auch Ihrem Unternehmen hierfür zur Verfügung.



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