Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen.
BFH, Beschluss vom 16.07.2002 – IX R 62/99
Die Verfassungswidrigkeit von Steuern war bereits hinsichtlich der Kapitalerträge und der Vermögensteuer Gegenstand zahlreicher Ge-richtsentscheidungen. Mit der Argumentation, die bereits zur Verfas-sungswidrigkeit der Besteuerung der Kapitalerträge geführt hatte, dass das Vollzugsdefizit einer Rechtsnorm auf ihre materiell rechtliche Verfassungsmäßigkeit durchschlage, steht nun auch die Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf dem Prüfstand. Der BFH hat beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 23 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Fassung des Einkommensteuergesetzes vom 16. April 1997 mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.
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