Haftrecht.
Europäisches Haftbefehlsgesetz
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2005 ist das Europäische Haftbefehlsgesetz nichtig.
Das Gesetz greift unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs 2GG) ein. Des Weiteren verstößt das Haftbefehlsgesetz aufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der Auslieferungsentscheidung gegen die Rechtswegsgarantie (Art 19 Abs 4 GG). Solange der Gesetzgeber kein neues Auslieferungsgesetz zu Art 16 Abs 2 S. 2 GG verfasst, ist die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen damit nicht möglich.
(Urteil vom 18.07.2005, 2BvR 2236/04)
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