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Diebstahl.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird Diebstahl bestraft.

Hat etwa eine Person in einem Supermarkt einen wenige Euro teuren Gegenstand gestohlen, wird häufig der vernehmende Polizeibeamte erzählen, dass es sich um ein Bagatelldelikt handele und das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werde. Dies ist leider häufig gerade nicht der Fall. Deshalb ist dringend anzuraten, auch bei eindeutig erscheinender Beweissituation keinerlei Angaben zu machen und einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat sogar Anklage erhoben, obwohl der Beschuldigte lediglich eine Schraube im Werte von wenigen Cent entwendet hatte.



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